Kleine Charta der Beteiligten

(Scribble vom Collaboratory OHU Open Government) Wer im Netz an einem Beteiligungsverfahren teil nimmt, der investiert einiges: die eigene Zeit, Kreativität, eigenes Wissen und viel Geduld. Beteiligung ist Arbeit, die freiwillig und unvergütet geleistet wird. Für uns, die Betreiber solcher Angebote, muss das heißen: wir müssen die Teilnehmer mit ein wenig Respekt behandeln, ihnen in ihrer Rolle einige Rechte eingestehen:
  • Das Recht, etwas zu bewirken. Was hilft das schönste Verfahren, wenn es nichts bewirkt?
  • Das Recht, mein Gegenüber kennen zu lernen. Niemand will mit dem Bundesministerium für oder der Partei X im Ganzen reden: das bietet keine Gesprächs- sondern nur eine Anklagemöglichkeit (vgl. Cluetrain #84).
  • Das Recht, zu wissen worum es geht. Transparenz des Prozesses und Informationen zu Sachlage. Wenn ihr es selbst nicht wißt, dann sagt wenigstens das.
  • Das Recht, mitzubestimmen worum es geht (und die Spielregeln zu hinterfragen). Der Rahmen, den ihr für die Sache gesetzt habt, passt vermutlich euch viel besser als uns. Machen wir also zusammen einen neuen.
  • Das Recht leise zu sein und zu spät zu kommen. Nicht jeder ist Sascha Lobo. Sascha Lobo hat nicht immer Recht.
  • Das Recht mit anderen in Kontakt zu kommen und zusammen zu arbeiten. Euer Verfahren ist unsere Plattform.
  • Das Recht, eine ehrliche Reaktion zu erhalten. Reagiert. Und wenn ihr uns alle für Idioten haltet, dann lasst es uns wissen - wir tun das ja auch.
  • Das Recht, in menschlicher Sprache zu kommunizieren. Planfeststellungsverfahren, 'nuff said.
  • Das Recht, anonym zu sein. Es gibt keinen Grund, für meine Meinung meinen Perso vorzuzeigen. Ihr verratet mir nur, dass ihr mir misstraut.
  • Das Recht, meine Meinung zu ändern. Wieder was gelernt.
Kommentare, Änderungen, Erweiterungen und Kürzungen?